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   LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08   

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LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08 (https://dejure.org/2009,64011)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2009 - 27 O 1269/08 (https://dejure.org/2009,64011)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2009 - 27 O 1269/08 (https://dejure.org/2009,64011)
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  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
    Auch wenn Kunst sich ihrem Wesen nach einer klaren Definition entzieht ( BVerfGE 30, 173, 188 f. [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] ), ist weder erkennbar, dass es sich hier um eine "freie schöpferische Gestaltung" handelte, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium (...) zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden" und Intuition, Fantasie und Kunstverstand zusammenwirken (vgl. BVerfGE a.a.O., 189), noch ist bei formaler, typologischer Betrachtungsweise die Gattungsanforderung eines bestimmten Werktyps erfüllt (vgl. BVerfGE EuGRZ 1984, 474, 476 = NJW 85, 261 ff. - "Straßentheater").
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
    Auch wenn Kunst sich ihrem Wesen nach einer klaren Definition entzieht ( BVerfGE 30, 173, 188 f. [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] ), ist weder erkennbar, dass es sich hier um eine "freie schöpferische Gestaltung" handelte, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium (...) zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden" und Intuition, Fantasie und Kunstverstand zusammenwirken (vgl. BVerfGE a.a.O., 189), noch ist bei formaler, typologischer Betrachtungsweise die Gattungsanforderung eines bestimmten Werktyps erfüllt (vgl. BVerfGE EuGRZ 1984, 474, 476 = NJW 85, 261 ff. - "Straßentheater").
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
    Die Angelegenheit ist auch nicht so einfach, dass keine Erstattungspflicht bestünde (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2448 [BGH 06.05.2004 - I ZR 2/03] ).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BGH NJW 2007, 686, 688 [BGH 05.12.2006 - VI ZR 45/05] m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Auszug aus LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
    Nicht jede verzerrte Darstellung ist Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 [BVerfG 10.07.2002 - 1 BvR 354/98] ).
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